Bayerisches Abmarkungsrecht
Für die Neuauflage wurde der als »Simmerding/Püschel« bekannte und bewährte, seit Jahren aber vergriffene Kommentar aktualisiert.
Seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2010 gab es von Seiten des Gesetzgebers nur drei geringfügige Änderungen: Mit der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 wurde die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums angeglichen. Im Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften vom 17. Juli 2015 wurden im Wesentlichen Verweise auf andere Gesetze und Verordnungen angepasst, und in der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 26. März 2019 gab es erneut Korrekturen hinsichtlich der Bezeichnung der Ministerien.
Die ausführliche Kommentierung zum Abmarkungsgesetz thematisiert insbesondere:- das Verfahren der behördlichen Grenzfeststellung
- die Bestellung, Aufgaben und Rechtsstellung der Feldgeschworenen
- die Abmarkung von Grundstücksgrenzen
- die Abmarkung im Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes
- die Beteiligtenstellung bei Läufergrenzzeichen
- die Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer
- Kosten und Gebühren
- den gerichtlichen Rechtsschutz
- die Abmarkungsbekanntmachung (AbmBek)
- die Feldgeschworenenordnung (FO) und Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek)
- die Gemeinsame Bekanntmachung von StMFH und StMELF zum Betreten von Bahnanlagen bei der Ausführung von Abmarkungen und Vermessungen
- die Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen in Bayern
- das Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) mit amtlichen Begründungen und kommentierenden Anmerkungen
- die Abmarkung der Fischereirechte
Darüber hinaus gibt ein Schaubild eine Übersicht über das Vermessungs- und Flurbereinigungswesen in Bayern. Muster und Abbildungen veranschaulichen die Kommentierung.
Vom ausgewiesenen Experten des AbmarkungsrechtsDer Autor: Professor Dr. jur. Dipl.-Ing. (Univ.) Rudolf Püschel, Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Deggendorf und Leitender Vermessungsdirektor a.D. sowie ehemaliger Leiter des Vermessungsamts Vilshofen an der Donau mit Außenstelle Passau. Er steht in besonderer Weise für die Ausrichtung des Kommentars: Aus der Praxis für die Praxis.
Für Behörden, Feldgeschworene, Grundstücksverwaltungen etc.Der Kommentar beantwortet zuverlässig die Fragen, die sich bei der Abmarkung von Grundstücksgrenzen stellen. Er richtet sich insbesondere an die das Abmarkungsgesetz vollziehenden Behörden und Feldgeschworenen. Darüber hinaus erleichtert er die Arbeit von Gemeinden, Notariaten, Gerichten und Grundbuchämtern sowie von allen Stellen und Personen, die mit der Verwaltung von Grundstücken betraut sind.
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