Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
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Zum Werk Der Kommentar erläutert die Honorarordnung für Architekten (HOAI) sowie das gesamte Architektenrecht auf dem bewährten Niveau eines Beck'schen Großkommentars umfassend, wissenschaftlich fundiert und vertieft. Dabei bildet einen Schwerpunkt der Neuauflage, die Kommentierung des gesamten Architekten- und Ingenieurvertragsrechts der §§ 650p ff. BGB einschließlich der entsprechend geltenden Normen des Allgemeinen Werkvertragsrechts und des Bauvertragsrechts. Entsprechenden Raum nehmen dabei die grundlegenden Ausführungen zur Rechtsnatur, zum Abschluss und zur Wirksamkeit des Planervertrags, zu den Vertragstypen, zur Haftung und zu Änderungen der Leistungsziele und der Leistungszeit ein. DurchQuerbezüge zum Honorarrecht und ergänzende Erläuterungen zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,Ausführungen zum Architektenurheberrecht, zum internationalen Architektenrecht, zum Recht der Projektsteuerung nach dem neuen AHO Heft Nr. 9 mit Stand März 2020, zum Building Information Modeling (BIM), zur Rechtsberatung und zur Insolvenz des Planers,die neue Kommentierung der für die Vergabe von Architektenleistungen maßgeblichen §§ 73 ff. VgV und der aktualisierten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der HOAI im ArchLG bietet das Werk der Praxis eine vollständige Darstellung des Architektenrechts.Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Darstellung der seit dem 1.1.2021 geltenden HOAI 2021.Als Folge des EuGH-Urteils vom 4.7.2020 bietet diese nun in weiten Teilen nur noch Preisorientierung anstatt verbindliches Preisrahmenrecht. Gleichwohl wird die Praxis sowohl bei der Gestaltung der Leistungs- als auch der Honorarseite von Architekten- und Ingenieurverträgen auf die Vorschriften der neu gefassten HOAI zurückgreifen. Für vor dem Inkrafttreten der HOAI 2021 abgeschlossene Verträge wird zudem weiterhin, das bis dahin geltende verbindliche Preisrecht der HOAI 2013 sowie die Auswirkungen des EuGH-Urteils hierauf erläutert. Abgerundet wird der Kommentar mit den in der Praxis bereits bewährten FBS-Teilleistungstabellen und einem Abdruck der DIN 276 in ihrer aktuellen Fassung sowie ihren weiterhin anwendbaren Vorgängern. Vorteile auf einen Blickdogmatisches und systematisch stringentes Fundament für das gesamte Architektenrechtaktuell durch Berücksichtigung neuester Entwicklungen und Planungstechnikenpraxistaugliche Lösungsvorschläge durch höchste fachliche Kompetenz der Autoren Zur Neuauflageberücksichtigt das gesamte Architektenvertragsrecht des BGB 2018kommentiert die ab dem 1.1.2021 geltende HOAI 2021 sowie die aktuelle Rechtsprechung. Zielgruppe Für anwaltlich sowie wissenschaftlich mit der Materie Befasste in der Anwaltschaft, dem Bauwesender Industrie, und der Richterschaft.