Corpus Iuris Civilis V

Digesten 28-34
ISBN:
978-3-8114-6444-5
Auflage:
2012
Verlag:
C.F. Müller
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
19.12.2012
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
704
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Inhalt Band V Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum): - Errichtung des Testaments, - wirksame und unwirksame Errichtung, - Errichtung für Unmündige, - Inhalt und Eröffnung, - Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten. Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt: - Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt - Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel - Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel In Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen – ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat. Zeitgemäße Übersetzung Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Biografische Anmerkung
Die Herausgeber: Prof. Dr. Rolf Knütel ist Direktor des Instituts für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte an der Universität Bonn, Prof. Dr. Berthold Kupisch ist Emeritus am Institut für Rechtsgeschichte (Abt. Römische Recht) der Universität Münster, Prof. Dr. Thomas Rüfner ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht an der Universität Trier, Prof. Dr. Hans Hermann Seiler ist Emeritus am Seminar für Römisches Recht der Universität Hamburg.