Das Österreichische Kreditkonsortium
Durch die seit 1. 1. 2015 wirksame „GesbR-Reform“ hat sich auch das Kreditkonsortium wesentlich verändert.
Dargestellt und erläutert werden nicht nur die gesellschaftsrechtliche Verwaltung des Konsortiums, sondern auch die besonders praxisrelevanten Aspekte wie Sicherheitenbestellung und -verwaltung, die Konzepte zur Handelbarkeit der Forderungen und die bei der Errichtung des Konsortiums wesentlichen Punkte, wie etwa Fragen des Kartell-, Insolvenz- und Strafrechts.
Aus diesem Grund ist das Werk als Praxisleitfaden konzipiert.
Dr. Thomas Seeber, MASCI (Padova), LLM. (Krems) ist Partner der Kanzlei Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, M&A Transaktionen und Sachverhalte mit grenzüberschreitenden Komponenten und insbesondere Italienbezug. Thomas Seeber ist Mitglied des international besetzten Runden Tisches Grundpfandrechte, Autor zahlreicher Fachpublikationen und auch laufend als Vortragender tätig.