E-Mail-Überwachung zur Gefahrenabwehr
Die allgemeinen Gefährdungslagen des Internets – wie z.B. die Verbreitung terroristischer Inhalte, von Kinderpornographie oder von Schadsoftware (Trojaner) – sind mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geeignet, polizeiliche Schutzgüter zu schädigen. Dies hat zur Folge, dass die Polizei im Digitalzeitalter auch für die Abwehr von Gefahren zuständig ist, die aus der Nutzung des Internets resultieren.
Der E-Mail-Verkehr stellt eine der wichtigsten und häufigsten internetbasierten Telekommunikationsarten dar. Daher entwickelt sich die Problematik präventiver E-Mail-Überwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr zu einem zentralen Thema des aktuellen Polizeirechts.
Die Untersuchung behandelt systematisch die Rechtsfragen der präventiv-polizeilichen E-Mail-Überwachung. Der Verfasser berücksichtigt dabei insbesondere die landesrechtlichen Grundlagen dieser verdeckten polizeilichen Maßnahme zur Informationserhebung. Die Arbeit analysiert sowohl verfassungsrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Zweifelsfragen und gibt dem Leser überzeugende Antworten an die Hand.