Einkommensteuergesetz Kommentar
Ziele und Zielgruppe
Das Einkommensteuergesetz ist ein Schwerpunkt im Berufsalltag des Steuerberaters. Durch ständige Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsanweisungen und geänderte Rechtsprechung ist es nicht leicht, den Überblick zu bewahren.
Der „Korn“ ist konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet, gibt zahlreiche Beratungs- und Gestaltungshinweise und setzt sich wissenschaftlich fundiert mit Auffassungen der Finanzverwaltung auseinander. Die Gestaltungs- und Beratungshinweise sind optisch hervorgehoben und ermöglichen Ihnen effizientes Arbeiten.
Der einheitliche Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.
Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:
- Praxisgerechte und beratungskompetente Kommentierungen zum EStG
- Zusätzlich zum EStG werden InvStG und ZIV kommentiert
- Einheitlicher und systematischer Aufbau der Einzelkommentierungen
Inklusiv-Leistungen powered by juris mit folgenden Online-Mehrwerten:
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Aktuell in der 157. Aktualisierung (Februar 2025) u.a.:
Mit Erscheinen der 157. Aktualisierungslieferung zum EStG-Kommentar „Korn“ ist nun eine von Herrn Klaus Korn erstellte umfassende Überarbeitung der allgemeinen Ausführungen (Abschnitt A.) und der Ausführungen zu Bewertungsgrundsätzen, -methoden und -zeitpunkten sowie Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Zuschüssen, Umsatz- und Abzugsteuern in der Kommentierung zu § 6 EStG (Bewertung) für Sie verfügbar.
Dabei hat Herr Klaus Korn praktisch ausgerichtete Gestaltungshinweise, Beratungshinweise und kritische Stellungnahmen erstellt bzw. überarbeitet und beispielsweise Ausführungen zur Behandlung von Fondsetablierungskosten, zu Grenzfällen und Einzelfragen zu Anschaffungskosten einschließlich einer diesbezüglichen ABC-Darstellung, zur vorweggenommenen Erbfolge, zum Erwerb von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften und anderen Gesamthandsgemeinschaften und zum Erschließungsaufwand für Grundstücke ergänzt bzw. eingehend aktualisiert.
Herr Klaus Korn geht dabei beispielsweise auf das BMF-Schreiben v. 21.3.2024 - IV C 6 – S 2171-b/19/10001 :001 zur Einzelwertberichtigungen bei Kreditinstituten sowie auf die Urteile des BFH, Urt. v. 14.2.2023 - IX R 3/22 zur Behandlung von Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero) als Wirtschaftsgut und BFH, Urt. v. 23.3.2023 - V R 2/20 zur Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sowie auf den Umwandlungssteuer-Erlass 2025 v. 2.1.2025 - IV C 2 – S 1978/00035/020/040 und auf das Urteil des BFH, Urt. v. 14.11.2023 - IX R 1/22 zur Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung nach entgeltlichem Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften ein.
Klaus Korn; Dieter Carlé (†); Rudolf Stahl; Dr. Martin Strahl