Fälle zum Handelsrecht
ISBN:
978-3-406-77186-6
Auflage:
5., neu bearbeitete Auflage
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
02.09.2021
Reihe:
Juristische Fall-Lösungen
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
175
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Zum Werk
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zahlreiche Regelungen des Handelsgesetzbuches ergänzen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. So kennt das Handelsrecht besondere Vertretungsformen wie die Prokura, begründet bestimmte Rügeobliegenheiten oder erfasst Rechtsscheintatbestände. Insbesondere diese Verknüpfungen führen immer wieder zu Schwierigkeiten in Prüfungen.
Diesen Schwierigkeiten entgeht, wer die einschlägigen Fallgestaltungen trainiert. Der Band beinhaltet exemplarische Klausuren sowie Musterlösungen und gibt fallbezogene Hinweise. Behandelt werden beispielsweise Kaufmannseigenschaft, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, Publizität des Handelsregisters (einschließlich der "Rosinentheorie"), Namensrecht, Unternehmensübergang, handelsrechtliche Stellvertretung, Kontokorrent, gutgläubiger Eigentumserwerb, Kommission und Frachtgeschäft.
Das Handelsrecht ist sowohl Pflichtfach- wie Schwerpunktstoff im juristischen Studium. Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle.
Darüber kann dieses Werk als ideale Ergänzung zu den Handelsrechtslehrbüchern von Brox/Henssler, Jung und Lettl verwendet werden.
Gliederungen und weiterführende Hinweise erleichtern die Strukturierung der Fälle und ihre Lösung.
Vorteile auf einen Blickprägnante und wissenschaftlich fundierte Darstellung examensrelevanter BereicheDarstellung komplexer Sachverhalte anhand von SkizzenFälle verschiedenen Schwierigkeitsgrades, daher für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
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