Fremdenrecht für Studium und Praxis
Möchte ein Fremder nach Österreich reisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, so ist dieser Sachverhalt nach dem Fremdenrecht zu beurteilen. Die Bestimmungen zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft finden sich im Staatsbürgerschaftsgesetz wieder. Für jeden Fremden und dessen Rechtsvertreter sind diese Rechtsvorschriften von großer praktischer Bedeutung. Nur welcher der über 300 Paragraphen des Fremdenrechts ist der richtige?
Das Skriptum „Fremdenrecht für Studium und Praxis“ bietet Studierenden und Praktikern in mit dieser Materie befassten Ämtern und Behörden sowie Sozialarbeitern und sonstigen Beratern einen ersten Einstieg in diese Rechtsmaterien.
Behandelt werden, nach einer allgemeinen Einführung, die relevanten Grundrechte, das Fremdenpolizeigesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht sowie das Staatsbürgerschaftsrecht.
Die mit 1. Jänner 2014 geschaffene neue Behördenstruktur sowie die in Kraft tretenden Änderungen werden hervorgehoben.
Von A wie Aufenthaltstitel über S wie Schengen bis Z wie Zurückweisung erklären Praktiker dieses Rechtsgebiet.
Dr. Helgo Eberwein ist seit 2004 als Jurist im BM.I, seit 2005 in der Abteilung III/4, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, tätig. Er war 2009 Sachverständiger für österreichisches Fremdenrecht beim EuGH. Zahlreiche Publikationen im Bereich des Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsrechts zeichnen ihn aus.
Dr. Eva-Caroline Pfleger ist seit 2009 als Juristin im BM.I tätig. Seit Mai 2013 ist sie Referatsleiterin für fremdenpolizeiliche Zwangsmaßnahmen und stellvertretende Menschenrechtskoordinatorin. Zuvor war sie seit Dezember 2007 am Unabhängigen Bundesasylsenat bzw seit 1. Juli 2008 am Asylgerichtshof als juristische Mitarbeiterin tätig. Ihre Dissertation verfasste sie zur asylrechtlichen Ausweisung.