Gewinnabgrenzung nach dem Authorised OECD Approach (AOA)

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Der Authorised OECD Approach (AOA) normiert für die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte eine uneingeschränkte Selbständigkeitsfiktion. Dies führt zu einer fundamentalen und äußerst praxisrelevanten Änderung der internationalen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Die stetige Ausdehnung des Betriebsstätten-Begriffs durch die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) sorgt zudem dafür, dass immer mehr geplante und ungeplante Betriebsstätten entstehen. Von ausgewiesenen Experten verfasst, liefert Ihnen dieses Handbuch eine lösungsorientierte Auseinandersetzung mit dem rechtlichen Rahmen sowie den Einzelregelungen des AOA – Authorised OECD Approach in Deutschland. Es ermöglicht Ihnen als Rechtsanwender, den Herausforderungen der Materie adäquat zu begegnen. Topaktuell u.a. mit Kapitel X OECD-Leitlinien zu Finanzierungstransaktionen Neben der theoretischen Aufarbeitung der Materie besticht das Werk durch seinen ausgeprägten Praxisbezug. Anwendungsfragen werden beispielhaft erörtert und lösungsorientiert beantwortet. Die jüngsten Entwicklungen des BEPS-Projekts oder die politische Diskussion der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle implizieren zudem neue Anwendungsfragen zur Gewinnabgrenzung, die selbstverständlich ebenso thematisiert werden. Topaktuell außerdem enthalten: das neue Kapitel X der OECD-Verrechnungspreisleitlinien zu Finanzierungstransaktionen. Der Autorenkreis setzt sich aus Experten zusammen, die sich umfassend mit der Betriebsstättengewinnabgrenzung befassen. Verschiedene Blickwinkel aus Unternehmen, Finanzverwaltung, internationalen Organisationen, Wissenschaft und Steuerberatung fließen so mit in die Betrachtung ein. Die umfassenden Inhalte Die komplexe Materie des Authorised OECD Approach wird in diesem neuen Handbuch vollumfänglich beleuchtet: - Erläuterung der unbestimmten Rechtsbegriffe und des normativen Rahmens aus Sicht der OECD sowie des Unionsrechts und des nationalen Rechts - Gewinnabgrenzung nach dem AOA im Einzelnen, z.B. anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen, Wirtschaftsgüter, Dotationskapital, Personalfunktionen, Funktionsverlagerungen, Vertreterbetriebsstätten, Dokumentation, Hilfsrechnungen und Nebenrechnung - AOA und industriespezifische Eigenheiten: Maschinen- und Anlagenbau, Bankbetriebsstätten, Versicherungen, Förderbetriebsstätten - Anwendung des AOA in ausgewählten Ländern aus Europa, Asien, Afrika, dem Mittleren Osten sowie Nordamerika und Südamerika