Handbuch des Arztrechts
ISBN:
978-3-406-65614-9
Auflage:
5., neubearbeitete Auflage
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
06.06.2019
Herausgeber:
Bearbeiter:
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
2273
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Zum Werk
Ein Team aus anerkannten Experten aus Praxis und Wissenschaft bearbeitet die ärztliche Berufsausübung umfassend:
- Zivilrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Krankenhausrecht
- Berufsrecht
- Strafrecht
Die besondere Stärke dieses Handbuchs besteht darin, dass die Verfasser die Verflechtungen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten perfekt darstellen und so nicht nur für Juristen die komplexe Materie des Arztrechts übersichtlich und fundiert aufzeigen. Wo andere Handbücher an der Oberfläche bleiben, finden sich hier vertiefte Beiträge.
Inhalt
- Grundlagen und Grundbegriffe des Arztrechts
- Die ärztliche Ausbildung
- Ärztliches Berufs- und Standesrecht
- Rechtsfragen der Arztpraxis
- Das Kassenarzt/Vertragsarztrecht
- Arztvertrag auf der Grundlage des Patientenrechtegesetzes
- Arzthaftungsrecht (Pflichten des Arztes, insbesondere Dokumentationspflicht, Aufklärungspflicht, Schweigepflicht) und Arzthaftungsprozess
- öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen Arzt/Patient/Krankenhaus
- Krankenhausrecht
- Arzt als Sachverständiger und Gutachter
- Der Arzt im Strafrecht
Vorteile auf einen Blick
- das gesamte Arztrecht in einem Band
- detailliertes Praxiswissen mit ausführlichem Hintergrund erläutert
- Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen zum Download
Zur Neuauflage
Für die 5. Auflage konnte RA/FAMedR Prof. Dr. Martin Rehborn als neuer Mitherausgeber und Mitautor gewonnen werden.
Eingearbeitet sind u.v.A. das GKV-VersorgungsstärkungsG (GKV-VSG), das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nebst Empfehlungen der BÄK hierzu, wichtige Änderungen der WMA (World Medical Association) Declaration of Helsinki (betreffend medizinische Forschung am Menschen) sowie die Revision der WMA Declaration of Taipeh (betreffend medizinische Datenbanken).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Medizinrecht, ordentliche Gerichte, Sozialgerichte, Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, Krankenhäuser, gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Ärzte, Ärztekammern, kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände, Gesundheitsbehörden sowie für die pharmazeutische und medizinische Industrie.