Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz KA-AZG
Ziel des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes ist die Schaffung einheitlicher und praktikabler Arbeitszeitregelungen für alle Krankenanstalten und damit die Festlegung gesetzlicher Höchstarbeitszeitgrenzen, auch für Dienstnehmer von Gebietskörperschaften. Die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen und Pflichtruhezeiten dienen nicht nur der Verhinderung einer übermäßigen Beanspruchung der Dienstnehmer von Krankenanstalten, sondern darüber hinaus auch dem Interesse der Patienten – denn wer möchte schon von übermüdeten und ausgebrannten Ärzten behandelt und operiert bzw. von erschöpftem Pflegepersonal betreut werden.
Die Kommentierung folgt dem Aufbau des Gesetzes in chronologischer Reihenfolge, zahlreiche Grafiken und Tabellen erhöhen die Übersicht und damit die Praxistauglichkeit.
Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz wurde zuletzt im Juli 2021 novelliert (BGBl I 2021/168). Diese Novelle, durch die mit Betriebsvereinbarung und bei Zustimmung der Vertreter der Betroffenen die Zulassung über 48 stündiger Wochendurchschnittsarbeitszeiten für weitere sieben Jahre ermöglicht wird sowie der im Zuge der Erlassung des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (BGBl I 2018/100) erfolgte Entfall des § 15 Abs 2 KA-AZG wurden - neben der aktuellen Judikatur und Literatur - in die 8. Auflage zum Stand Oktober 2021 eingearbeitet:
- Kommentar zum KA-AZG
- inkl. KA-AZG Novellen 2018 und 2021
- zahlreiche Übersichtstabellen
- Musterdienstpläne
- wichtige einschlägige Rechtsgrundlagen
- österreichische und europarechtliche Judikatur
Der Autor:
Dr. Lukas Stärker ist Arbeitsrechtsexperte und Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer, Fachbuchautor, Seminarvortragender, fachkundiger Laienrichter am OGH, FH-Dozent, Lehrbeauftragter u.a. der Medizinischen Universitäten Wien und Graz sowie der Donau-Universität Krems und Autor einschlägiger Fachartikel.