KWG, CRR
ISBN:
978-3-406-77674-8
Verlag:
C.H.Beck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
27.02.2023
Herausgeber:
Bearbeiter:
Achtelik Olaf Affeld Jürgen Averdieck Marita Bock Christian Braun Ulrich alle anzeigen
Reihe:
Grauer Kommentar
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
4881
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Zum Werk
Der in der Praxis bewährte Beck'sche Standardkommentar bereitet das sich dynamisch entwickelnde Kreditwesengesetz samt der wesentlichen, dazu ergänzend geltenden Regelungen praxisnah auf. Das Werk kommentiert sowohl das fundamental geänderte Kreditwesengesetz samt der EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen (CRR (EU) 575/2013 mit allen Änderungen bis zum EU-Bankenpaket I und dessen nationale Umsetzungen) auf der Basis der danach geltenden Regelungen der Bankenunion. Daneben umfasst es die wesentlichen weiteren Aufsichtsregelungen.
Mit der fortgeschriebenen kompetenten und praxisnahen Kommentierung lässt sich der Regelungsbereich auch für den weniger spezialisierten Nutzer hinreichend überblicken.
Vorteile auf einen Blickzuverlässig, aktuell, umfassendgleichermaßen wissenschaftlich fundiert sowie praxisgerechtMaximum an Informationen zu dieser hochkomplexen und volatilen Materie
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage ist das seit der Vorauflage auf die im Rahmen der Schaffung einer europäischen Bankenunion auf die europäische Bankenaufsicht erweiterte Werk grundlegend aktualisiert worden.
Allein im Kreditwesengesetz waren dazu seit 2016 insgesamt 25, teilweise umfangreiche Gesetzesänderungen.
Im Übrigen sind die CRR-Verordnung, die Institutsvergütungsverordnung, die Großkredit- und Millionenkreditverordnung und die Solvabilitätsverordnung auf den aktuellen Stand gebracht worden Gleiches gilt für die Kommentierungen des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes, des Restrukturierungsfondsgesetzes, der Liquiditätsverordnung und der Anzeigenverordnung.
Inhaltlich waren die Besonderheiten der Bankensteuerung unter Corona-Bedingungen zu berücksichtigen.
Zielgruppe
Für alle mit Bank- und Bankaufsichtsrecht befassten Kreise - besonders Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleister sowie deren Prüfungseinrichtungen, Rechtsanwaltschaft mit Bankmandaten, mit Bankrecht oder Bankbetrieb befasste Lehrstühle und Institute und nicht zuletzt die Bankenaufsicht selbst.