Lockerungen im Strafvollzug
Der Strafvollzug hat zwei Aufgaben zu erfüllen: Er soll die Gefangenen resozialisieren und zugleich die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Dabei gelten Vollzugslockerungen als Kernelement eines auf (Re-)Sozialisierung ausgerichteten Strafvollzugs. Wie keine andere Behandlungsmaßnahme spiegeln sie jedoch den immanenten Zielkonflikt zwischen dem individuellen Resozialisierungsinteresse des Gefangenen am Erhalt von Lockerungen und dem kollektiven Schutzinteresse wider. Die Autorin fokussiert die Öffnung des Strafvollzugs durch Vollzugslockerungen und erörtert deren historische, normative, empirische und vollzugspraktische Grundlagen. Besonderes Augenmerk wird auf die gerichtliche Überprüfung der vollzugsbehördlichen Lockerungsentscheidung und ihrer Implementierung gerichtet.
Nina Sperber studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Nach dem Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der FAU beschäftigt. Seit 2015 ist sie als Abteilungsleiterin im bayerischen Justizvollzug tätig.