Schutz des Patienten durch Kontrahierungszwang?

ISBN:
978-3-428-18381-4
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
21.07.2021
Autoren:
Reihe:
Schriften zum Bürgerlichen Recht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
355
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Darf ein Arzt eine Behandlung ablehnen oder kann ein behandlungswilliger potentieller Patient diese einfordern? Klar dürfte sein, dass bei einem Unglücksfall ein Arzt aus diversen rechtlichen Erwägungen eine Behandlung nicht ablehnen darf. Wie sieht es aber aus, wenn ein derartiges zuspitzendes Ereignis nicht vorliegt aber trotzdem ein zwingendes Bedürfnis für eine ärztliche Behandlung besteht, da nur ein Arzt die Fähigkeit oder Fertigkeit zur adäquaten Behandlung hat? Der Arzt kann sich genauso wie jeder andere Akteur im Privatrecht auf die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie und damit auch Vertragsfreiheit berufen. Er kann also selbst entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Behandlungsvertrag schließt. Diese Freiheit sollte aber zum Schutz der Patienten in bestimmten Situationen dahingehend eingeschränkt werden, dem Arzt einen Kontrahierungszwang aufzuerlegen. Der Patient erhält damit in engen Grenzen einen einklagbaren Anspruch auf Abgabe einer auf die Herbeiführung des Behandlungsvertrags gerichtete Willenserklärung gegen den Arzt.
Biografische Anmerkung
David Marski studied law at the Ludwig Maximilian University in Munich. After finishing his first state examination in 2018, he worked as a research assistant at Gleiss Lutz in Hamburg. He has been working as a lecturer in legal education since 2018, first at Alpmann Schmidt and now at Hemmer. He also worked as a freelancer at a law firm admitted to the Federal High Court of Justice. The thesis was awarded in 2021 under Prof. Stephan Lorenz, Ph.D. at the Ludwig-Maximilians-Universität in Munich. He joined White&Case in Berlin as an attorney/associate in 2022.