Staats- und Regierungschefs sowie ihr gegenseitiges Verhältnis im deutschen und französischen Verfassungsrecht

ISBN:
978-3-339-13658-9
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.08.2023
Autoren:
Reihe:
Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
112
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Die deutsche und die französische Verfassung besitzen eine beträchtliche Flexibilität, was das Staatsoberhaupt und somit auch was den Regierungschef betrifft. In vielerlei Hinsicht erleben oder können beide Länder sehr ähnliche Situationen erleben. Es ermöglicht dem amtierenden Staatsoberhaupt, einen sehr unterschiedlichen Einfluss auf die Führung des Landes auszuüben, abhängig von seiner Wahl und der Art, wie seine Partei sich organisiert hat. Solange der Parteiführer an der Spitze seiner Partei steht, stellt er im Prinzip die entscheidende politische Persönlichkeit dar und seine gesetzmäßigen und parteiintern konformen Entscheidungen sind für die anderen Mitglieder verbindlich. Dass der Regierungschef das Land regiert, ist der traditionelle Fall in Deutschland. Dass das Staatsoberhaupt das Land de facto führt, ist der traditionelle Fall in Frankreich. Ein Staatspräsident, der im Falle einer Kohabitation die politische Meinung der Regierung nicht teilt, kann für die Nation vorteilhaft sein. In der Tat vertritt er einen Teil der Wählerschaft, die in der Regierung nicht direkt vertreten wird. Er kann dafür sorgen, dass die Meinungen anderer Bevölkerungsteile bei der Festlegung der Regierungspolitik unmittelbar berücksichtigt werden. Die Präsidentschaftskandidaten, die dann zum Staatsoberhaupt gewählt werden, können sich ebenfalls dafür entscheiden, sich aus dem politischen Alltag zurückzuziehen und in erster Linie im Dienste einer Repräsentationsrolle sowie gelegentlich einer Schiedsrichterrolle zu stehen. Ein als Schiedsrichter handelndes Staatsoberhaupt stellt den traditionellen Fall in Deutschland dar. Seit dem Interimspräsidenten und Präsidentschaftskandidaten bei der Stichwahl Alain Poher hat in Frankreich kein gewichtiger Kandidat zum Amt des Staatsoberhauptes eine Präsidentschaft als Schiedsrichter mehr vorgeschlagen. Die aus den Erfahrungen auf der jeweiligen anderen Rheinseite inspirierte Flexibilität der deutschen und der französischen Verfassung bietet Optionen an, ohne dass die Anwendung einer Option zum Nachteil der anderen geschieht.