Steuerrecht allgemein

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  1. Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO.
    Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 1 AO. Zur Begrenzung des Kreises der Geförderten anhand personenbezogener Merkmale.
    Verlag:
    Duncker & Humblot
    Streckenbach Philipp
    Erscheinungsjahr:
    2021
    Ladenpreis
    71,90EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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