Strafrecht

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  1. Der "Vollrausch" als Straftat (§ 323a StGB).
    Der "Vollrausch" als Straftat (§ 323a StGB). Zur Legitimation der rechtlichen Missbilligung (abstrakt) gefährlicher Verhaltensweisen und ihrer Sanktionierung.
    Verlag:
    Duncker & Humblot
    Walther Franziska Maria
    Erscheinungsjahr:
    2021
    Ladenpreis
    66,80EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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