Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren 2 (Skriptum)
Die Aufgabe des zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens besteht darin, festzustellen, ob ein behaupteter privatrechtlicher Anspruch zu Recht besteht.
Die Orac-Rechtsskripten Zivilprozessrecht – Erkenntnisverfahren 1–3 beschäftigen sich mit dieser umfangreichen Rechtsmaterie. Neuerungen der letzten Jahre – etwa der Normprüfungsantrag von Verfahrensparteien, die Behandlung der Prozessvoraussetzungen, das 2. ErwSchG, Änderungen im Datenschutzrecht, der Unterlassungsauftrag nach dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz und neue Entwicklungen im Europäischen Zivilverfahrensrecht sind ebenso eingearbeitet wie die Zivilverfahrens-Novelle 2022 – ZVN 2022.
In Band 1 wird eine Einführung in die Grundsätze des zivilgerichtlichen Verfahrens geboten. Im Vordergrund stehen die Prinzipien eines fairen Verfahrens, die Prozessvoraussetzungen, die Prozessparteien und die Klage.
Im Mittelpunkt von Band 2 steht das Verfahren erster Instanz, in dem die Klägerin den Verfahrensgegenstand bestimmt, sich der Beklagte in den Streit einlässt, Beweise aufgenommen werden und die erste Entscheidung in der Sache erlassen wird. Die Rolle des Gerichts und der Parteien im Ablauf des Verfahrens wird praxisnahe erläutert.
In Band 3 werden das Rechtsmittelverfahren und die besonderen Verfahrensarten behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Internationalen Zivilverfahrensrecht, das im Zusammenhang mit dem Europäischen Binnenmarkt immer größere Bedeutung gewinnt. Die zahlreichen Beispiele und Übersichten runden die umfassende, aber dennoch kurze und verständliche Darstellung ab.
Alle drei Skripten sind ein idealer Lernbehelf für Studierende der Rechtswissenschaften und juristische Berufsanwärter:innen. Auch für interessierte Praktiker:innen sind sie bestens geeignet.
Univ-Prof. Dr. Matthias Neumayr war bis 30. 9. 2023 Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs und lehrte Prozessrecht und Prozessrechtsvergleichung im Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg. Seit 1.10.2023 ist er als Universitätsprofessor für Zivilrecht (Abteilung für Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz) an der JKU Linz tätig.