Exekutions- und Insolvenzrecht

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  1. Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
    Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Ansprüche aus gegenseitigen "schwebenden" Verträgen gem. § 103 InsO nach vollzogener Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) und rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan (§ 258 Abs. 1 InsO)
    Auflage:
    Reprint 2011
    Verlag:
    De Gruyter
    Rühle Thomas
    Erscheinungsjahr:
    2006
    Ladenpreis
    109,95EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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