Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden
Die juristische Person liefert auf Grund ihrer zentralen Relevanz im täglichen Wirtschaftsleben immer wieder Stoff für wissenschaftliche Diskussionen. Aktuell stehen insbesondere Fragen rund um die Zurechnung von Mitarbeiterverhalten im Zivilrecht sowie im neuen Geldbußverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz im Zentrum der Aufmerksamkeit. Dabei ergibt sich in der Strafrechtswissenschaft wie auch in der Zivilrechtswissenschaft im Kern die gleiche zentrale Problemstellung: Auf welche Weise und in welchem Umfang kann dem Verband das Verhalten von gewissen, qualifizierten Mitarbeitern zugerechnet werden?
Das vorliegende Werk bietet eine aktuelle Übersicht über dogmatische Grundlagen und daraus resultierende Haftungs- und Verantwortlichkeitsvoraussetzungen. Im Rahmen eines Vergleichs werden Bestehen bzw Umfang der wechselseitigen Abhängigkeiten beider Materien geklärt. Ein gewisses Maß an Gleichklang zwischen zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verantwortlichkeit ist für die juristische Praxis im Hinblick auf die Privatbeteiligung des Opfers im Verbandsprozess nämlich unverzichtbar.
Die zivilrechtliche Repräsentantenhaftung wurde ursprünglich für juristische Personen entwickelt. Seit Kurzem erkennt der OGH diese Haftung auch für natürliche Personen an. Anhand der teleologischen Interpretation der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen §§ 337 und 1315 ABGB werden neue Kriterien für den Anwendungsbereich der Repräsentantenhaftung als allgemeines Zurechnungsprinzip definiert.
Dr. Bernadette Hemetsberger studierte Rechtswissenschaften in Salzburg und La Rochelle/Frankreich. Sie war von 2010 bis 2015 als Assistentin am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg beschäftigt. Nach Abschluss des Doktoratsstudiums ist sie nunmehr Rechtsanwaltsanwärterin bei einer renommierten Kanzlei in Linz.